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   VG Ansbach, 29.06.2020 - AN 2 K 19.01777   

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https://dejure.org/2020,30649
VG Ansbach, 29.06.2020 - AN 2 K 19.01777 (https://dejure.org/2020,30649)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29.06.2020 - AN 2 K 19.01777 (https://dejure.org/2020,30649)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29. Juni 2020 - AN 2 K 19.01777 (https://dejure.org/2020,30649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 121 Abs. 1 S. 1
    Ablehnung der Zulassung zu einer dritten Wiederholungsprüfung

  • rewis.io

    Zulassung zu einer dritten Wiederholungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 26554
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VG Ansbach, 29.06.2020 - AN 2 K 19.01777
    Dabei ist die Aussagekraft einer einzelnen Stichprobe begrenzt (vgl. zum Ganzen OVG Münster a.a.O.; BVerfG, B.v. 14.3.1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84 - NVwZ 1989, 850, 853).

    Schließlich gebieten weder das Grundgesetz noch die Bayerische Verfassung, dass eine Prüfung unbegrenzt wiederholt werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 14.3.1989 - 1 BvR 1033/82 - juris Rn. 96; BayVerfGH, E.v. 27.1.1994 - 14-VII-92 - NVwZ 1994, 503).

  • BVerwG, 07.03.1991 - 7 B 178.90

    Zahnärztliche Vorprüfung

    Auszug aus VG Ansbach, 29.06.2020 - AN 2 K 19.01777
    Aus diesem Grund ist die einmalige Wiederholungsmöglichkeit einer Prüfung verfassungsrechtlich geboten, aber auch ausreichend (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1998 - 6 PKH 11.98 - juris Rn. 6; BVerwG, B.v. 7.3.1991 - 7 B 178.90 - juris Rn. 14; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 766, 769).
  • VG Koblenz, 13.06.2019 - 4 K 84/19

    Kein Prüfungsrücktritt bei Dauererkrankung

    Auszug aus VG Ansbach, 29.06.2020 - AN 2 K 19.01777
    Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz (U.v. 13.6.2019 - 4 K 84/19 KO) liege ein triftiger Grund für den Rücktritt von einer Prüfung unter anderem dann vor, wenn die Leistungsfähigkeit der bzw. des Studierenden durch Krankheit vermindert und sie bzw. er deshalb nicht in der Lage sei, ihre bzw. seine üblichen Befähigungen in der Prüfung unter Beweis zu stellen.
  • BVerwG, 12.11.1998 - 6 PKH 11.98

    Zulassung zur nochmaligen Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung;

    Auszug aus VG Ansbach, 29.06.2020 - AN 2 K 19.01777
    Aus diesem Grund ist die einmalige Wiederholungsmöglichkeit einer Prüfung verfassungsrechtlich geboten, aber auch ausreichend (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1998 - 6 PKH 11.98 - juris Rn. 6; BVerwG, B.v. 7.3.1991 - 7 B 178.90 - juris Rn. 14; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 766, 769).
  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 4 B 412/07

    zweite Wiederholungsprüfung; besonders begründeter Ausnahmefall; Erfolgsprognose;

    Auszug aus VG Ansbach, 29.06.2020 - AN 2 K 19.01777
    Nach der Rechtsprechung des OVG Bautzen (B.v. 12.12.2007 - 4 B 412/07 - BeckRS 2008, 3262) soll für die Annahme eines prüfungsrechtlichen Härtefalls keine positive Erfolgsprognose für die Wiederholungsprüfung erforderlich sein.
  • VerfGH Bayern, 27.01.1994 - 14-VII-92

    (VerfGH München: Fehlende unbeschränkte zweite Wiederholungsmöglichkeit einer

    Auszug aus VG Ansbach, 29.06.2020 - AN 2 K 19.01777
    Schließlich gebieten weder das Grundgesetz noch die Bayerische Verfassung, dass eine Prüfung unbegrenzt wiederholt werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 14.3.1989 - 1 BvR 1033/82 - juris Rn. 96; BayVerfGH, E.v. 27.1.1994 - 14-VII-92 - NVwZ 1994, 503).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1993 - 22 A 3246/92

    Zweite Wiederholungsprüfung; Begründeter Ausnahmefall

    Auszug aus VG Ansbach, 29.06.2020 - AN 2 K 19.01777
    Das OVG Münster (U.v. 26.11.1993 - 22 A 3246/92 - BeckRS 1994, 20557) wiederum sieht Raum für die Annahme eines Ausnahme- bzw. Härtefalls nur dann, wenn die bisherigen Prüfungsleistungen bei einem nur knapp verfehlten Prüfungserfolg die Vermutung aufdrängen, dass eine hinreichende Erfolgsaussicht für den Wiederholungsversuch besteht.
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 LA 153/03

    Beurteilungsspielraum; Diplom; Diplomprüfung; Fachprüfung; Prüfung; Psychologie;

    Auszug aus VG Ansbach, 29.06.2020 - AN 2 K 19.01777
    Dagegen versteht das OVG Lüneburg (B.v. 1.6.2004 - 2 LA 153/03 - juris Rn. 6) die Entscheidung der Prüfungsbehörde über die Zulassung zu einer Härtefallprüfung als Verwaltungsakt mit prüfungsspezifischen Wertungen, so dass der Prüfungsbehörde ein Beurteilungsspielraum eingeräumt sei.
  • VG Ansbach, 28.09.2023 - AN 2 K 22.02069

    Obliegenheit eines Prüflings zur Inanspruchnahme ärztlicher Beratung zur

    Ein solcher folgt weder aus der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG noch aus dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG oder anderen übergeordneten rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. Fischer in Fischer/Jeremias/Dietrich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 770 mit Verweis auf VG Schleswig, U.v. 11.8.2020 - 7 A 132/19 - BeckRS 2020, 50615 Rn. 39 ff. und VG Ansbach, U.v. 29.06.2020 - AN 2 K 19.1777 - BeckRS 2020, 26554 Rn. 45 ff.).
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